Barpreis inkl. max. staatlicher E-Förderprämie in Höhe von 6.000,- € und zusätzlicher max. Citroën-Prämie in Höhe von 6.000 €**zzgl. Überführungskosten. (UVP: 26.490,- €) **Bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges erhalten alle Privatkunden eine Citroen- und Händler-Förderprämie. Hierfür muss der Kunde bei Kaufvertragsabschluss dem Händler die gleichen Nachweise vorlegen wie bei der staatlichen Förderprämie. Bei einer Berechtigung zur maximalen staatlichen Förderung bedeutet dies beim Kauf eines Citroën Elektrofahrzeuges einen Preisvorteil gegenüber der UVP von bis zu 12.000 Euro. Angebot gültig bis 31.03.2026. Nachlass keine Barauszahlung. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Nur bei teilnehmenden Citroën Partnern. Staatliche E-Förderprämie: Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Abb. zeigt evtl. Sonderausstattung/höherwertige Ausstattung. Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe, dessen Ausstattungsmerkmale nicht Bestandteil des Angebotes sind.
Abb. zeigt evtl. Sonderausstattung/höherwertige Ausstattung. Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe, dessen Ausstattungsmerkmale nicht Bestandteil des Angebotes sind.
Barpreis inkl. max. staatlicher E-Förderprämie in Höhe von 6.000,- € und zusätzlicher max. Citroën-Prämie in Höhe von 6.000 €** zzgl. Überführungskosten. (UVP: 26.490,- €). **Bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges erhalten alle Privatkunden eine Citroen- und Händler-Förderprämie. Hierfür muss der Kunde bei Kaufvertragsabschluss dem Händler die gleichen Nachweise vorlegen wie bei der staatlichen Förderprämie. Bei einer Berechtigung zur maximalen staatlichen Förderung bedeutet dies beim Kauf eines Citroën Elektrofahrzeuges einen Preisvorteil gegenüber der UVP von bis zu 12.000 Euro. Angebot gültig bis 31.03.2026. Nachlass keine Barauszahlung. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Nur bei teilnehmenden Citroën Partnern. Staatliche E-Förderprämie: Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. *Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Die WLTP Werte sind auch Berechnungsgrundlage für fahrzeugbezogene Abgaben. Die Werte eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie.
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