Die Definition der StVo §22 sagt aus, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Durch eine große Auswahl an Sicherungselementen können Sie Ihr Fahrzeug individuell ausstatten lassen.
Wir können Ihnen unter anderem verschiedenste Bodenverkleidungen, Seitenverkleidungen und verschiedene Extras wie Rastschienen, Sitzschienen, Zurrgurte, Klemmbalken, Sperrbalken und Antirutschmatten anbieten.