15.12.25

Foerderpraemie

Bis zu 5.000 € Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride*

Mit der angekündigten E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.

Jetzt im Handel informieren und geplante Förderungsvoraussetzungen prüfen! Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob Sie danach förderberechtigt sind und welche Konditionen wir Ihnen anbieten können.

Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie unverbindlich und persönlich. 

Finden Sie hier bereits unsere Angebote für Elektrofahrzeuge, für die Sie zukünftig die Förderprämie anwenden können:


Hier die laut Koalitionsbeschluss vorgesehenen Regelungen kurz zusammengefasst: 

Anspruchsberechtigte: 
  • Privatpersonen (keine Unternehmen).
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
  • Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €.   

Art und Höhe der Förderung:
  • Basisförderung: 3.000 €.
  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 4.000 € Förderung.
  • Extra-Bonus für Haushalte mit einem Einkommen < 3.000 € netto/Monat: +1.000 €. Max. 5.000 € Förderung möglich.
  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
  • Mindesthaltedauer für die Fahrzeuge wird noch festgelegt.   

Welche Fahrzeuge werden gefördert?
  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW) 
  • Rein batterieelektrisch und Plug-in-Hybrid
  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden

Zeitplan:
  • Programm wird bis Jahresende final ausgearbeitet.
  • Start geplant 2026, wenn die EU-Beihilfegenehmigung vorliegt.  

*Genaue Voraussetzungen, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird im Einzelfall geprüft. 

Beschlusstext des Koalitionsausschuss: 
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität. Wir wollen gezielte Anreize setzen, um die Nachfrage von Verbrauchern nach emissionsarmen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu stärken und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Daher setzen wir auf eine gezielte Förderung insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Die Förderung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen; zudem werden wir darauf achten, dass das Programm auch einen industriepolitischen Beitrag leistet. Für dieses Förderprogramm werden Mittel aus dem KTF von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt. Im Rahmen der Erstellung des Klimasozialplans wird geprüft, ob das Programm in Teilen in diesen aufgenommen werden kann. Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit dient das zu versteuernde Jahreseinkommen auf Haushaltsebene 80.000 Euro, wobei je Kind die Berechtigungsgrenze steigt +5.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Privatpersonen. Gegenstand der Förderung sind Kauf und Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybride. Es wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing festgelegt. Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt wird, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf max. 1000 Euro ansteigt. Zudem wird für besonders niedrige Einkommen eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen (+ 1.000 Euro / bei < 3.000 Euro mtl. Netto-HH-Einkommen). Die Bundesregierung wird unter Beteiligung von BMUKN, BMF, BMWE, BMV, BMI und BKAmt insbesondere auf Basis der zum 10.12.2025 angekündigten EU-Initiativen „Industrial Accelerator Act“ und „Battery-Booster“ schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden in das laufende Förderprogramm integriert. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird bis Jahresende finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.

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Opel Grandland 74-kWh-Batterie 157 kW (214 PS), Edition: Energieverbrauch Electric: 17,6-17 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A, max. Reichweite: 521 km. Citroën ë-C4 Elektromotor 156 115 kW (156 PS): Stromverbrauch 14,9 kWh/100km; CO₂-Emissionen 0g/km; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite 416 km PEUGEOT e-2008 Style Elektromotor 136, 100 kW (136 PS): Energieverbrauch (kombiniert) in l/100 km: 15,9; Elektrische Reichweite in km: 343; CO₂-Emissionen (kombiniert) in g/km: 0, CO₂-Klasse: A.**
**Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, die kostenlos über www.dat.de erhältlich sind. Die Angaben für Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein zu Vergleichszwecken der einzelnen Fahrzeugtypen.